Für den Fall, dass sich Ihre Abfälle nicht für den Einsatz im Rahmen der Kalihaldenrekultivierung eignen, bieten wir Ihnen die Vermittlung zu kooperierenden Entsorgungsanlagen an.
Grundlagen unserer Vermittlungstätigkeit sind:
Die Genehmigung zur gewerbsmäßigen Vermittlung von Abfallverbringungen gemäß § 50 Abs. 1 KrW-/AbfG, erteilt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Unsere Vermittlernummer lautet RV6200107.
Diese Genehmigung gilt sowohl für die Verbringung von Abfällen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als auch für die grenzüberschreitende Abfallverbringung.
Die Zertifizierung der Vermittlertätigkeit im Rahmen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Für die Leitung und Aufsicht bei Vermittlungsgeschäften verantwortliche Person ist Herr Döring. Vertreter ist Herr Zeiler.